Ehrenamtliche Naturschutzwarte
Wer kann ehrenamtlicher Naturschutzwart werden?
Naturschutzfachlich interessierte Bürgerinnen und Bürger, die regelmäßig ehrenamtlich im Gebiet des Biosphärenreservates Südost-Rügen aktiv werden wollen, können sich zu ehrenamtlichen Naturschutzwarten bestellen lassen. Fachliche Vorkenntnisse sind gern gesehen, aber keine Bedingung!
Zu Beginn der Tätigkeit erfolgt eine grundlegende Einarbeitung, die je nach Wunsch und Bedarf fortgesetzt werden kann. Jährlich stattfindende Zusammenkünfte können zum Informationsaustausch genutzt werden.
In welchen Aufgabenbereichen sind ehrenamtliche Naturschutzwarte tätig?
Gebietskontrolle, Monitoring/Arten- und Biotoschutz, Umweltbildung
Wie kann man ehrenamtlicher Naturschutzwart werden?
Auf der Grundlage des § 33 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern werden die Naturschutzwarte für den Bereich des Biosphärenreservates durch die Biosphärenreservatsverwaltung bestellt und haben somit bestimmte Rechte und Pflichten.
Welche Rechte und Pflichten haben ehrenamtliche Naturschutzwarte?
Soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, sind ehrenamtliche Naturschutzwarte berechtigt z.B. Grundstücke (mit Ausnahme von Wohngebäuden) zu betreten, eine Person anzuhalten und ihre Identität festzustellen. Ehrenamtliche Naturschutzwarte müssen bei der Ausübung ihren Dienstausweis mit sich führen, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzuzeigen ist. Sie haben die Aufgabe, die Naturschutzbehörde über alle nachteiligen Veränderungen in Natur und Landschaft zu informieren und durch Aufklärung darauf hinzuwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Rechte und Pflichten sind ausführlich im § 33 des Naturschutzausführungsgesetzes geregelt.
Wie erfolgt die Bestellung?
Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten bei der Bestellung durch die Biosphärenreservatsverwaltung einen Dienstausweis und eine Urkunde.